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   BGH, 22.12.1999 - XII ZR 54/97   

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https://dejure.org/1999,10169
BGH, 22.12.1999 - XII ZR 54/97 (https://dejure.org/1999,10169)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1999 - XII ZR 54/97 (https://dejure.org/1999,10169)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 54/97 (https://dejure.org/1999,10169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 571 Abs. 1; ; BGB § 185 Abs. 1; ; ZPO § 398 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 398 Abs. 1
    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht bei abweichender Beweiswürdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - XII ZR 54/97
    Daß das Oberlandesgericht diese naheliegende Schlußfolgerung ohne Begründung nicht gezogen hat, stellt einen weiteren Rechtsfehler der Beweiswürdigung dar (Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 286 ZPO Rdn. 12; vgl. auch Senatsurteil vom 19. November 1997 - XII ZR 281/95 - NJW 1998, 1303, 1305).

    Eine erneute Vernehmung ist unter anderem geboten, wenn das Berufungsgericht eine protokollierte Aussage anders verstehen oder ihr ein anderes Gewicht beimessen will als die Vorinstanz (st.Rspr., vgl. Senatsurteil vom 19. November 1997 aaO S. 1305) oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält.

  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - XII ZR 54/97
    Anders verhält es sich aber, wenn die Aussage widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltpunkt in der protokollierten Aussage fehlt (BGH Urteil vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91 - NJW 1993, 64, 66 m.N.).
  • BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des

    Wegen dieser geänderten Beweiswürdigung hätte das Beschwerdegericht die Anhörung aber wiederholen müssen, um eine tragfähige Grundlage für eine abweichende, nicht zuletzt auch vom persönlichen Eindruck von dem betroffenen Kind abhängige Feststellung zu erlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - FamRZ 2017, 1668 Rn. 23; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 54/97 - juris Rn. 17; BGH Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98 - NJW 2000, 1199, 1200; Musielak/Voit/Ball ZPO 19. Aufl. § 529 Rn. 14, jeweils zur erneuten Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren).
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